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Die DSGVO – und jetzt?

Als am 25. Mai 2018 die neue europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft trat, schrillten bei Firmen und Vereinen alle Alarmsirenen. Zu schwammig sind die Vorgaben aus Brüssel, zu gewaltig die möglichen Strafen, die bei Verstößen drohen.

DSGVO_MaklerSelbst kleine Handwerksunternehmen könnten nach der Strafsatzung schnell mit existenzbedrohenden Summen konfrontiert werden. Und selbst Vereine, bei denen mehrere Mitglieder mit sogenannten „personenbezogenen Daten“ arbeiten könnten schnell in das Visier von Abmahnkanzleien und unmoralischen Anwälten geraten.  Doch was hilft, ohne die Flinte ins Korn zu werfen? Ein paar hilfreiche Tipps.

Ruhe bewahren! Um was geht es eigentlich?

In ihrer Grundkonzeption will die DSGVO vor allem den großen Internet-Konzernen aus den Staaten auf die Füße steigen und die Bürger der EU schützen. Genauer geht es um personenbezogene Daten, also Informationen, die einen Rückschluss auf eine Person zulassen. Darunter fallen Informationen wie Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder zum Beispiel die Nummer eines Personalausweises. Diese unterliegen einer besonderen Schutzpflicht, welche für alle Unternehmen in Europa gilt sowie für Unternehmen, die in Europa handeln. Besonders streng reguliert ist hier die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten, zum Beispiel zu Werbezwecken.

Bin ich betroffen?

Nicht nur Unternehmen werden von der DSGVO berührt. Auch Vereine fallen unter die neuen Regelungen, sofern mehr als 10 Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Erstmal wirkt diese Zahl sehr hoch, jedoch wird sie relativ schnell erreicht. So organisiert ein Sportverein zum Beispiel ein Fest und die jeweiligen Bereichsleiter klären ab, welche Mitglieder beim Ablauf helfen wollen. Es gibt einen Kuchenverteiler und ein anderes Mitglied telefoniert mögliche Gäste ab. Schon hier könnte die DSGVO greifen. Ob und wie einen die DSGVO tangiert ist oft nur schwer nachvollziehbar. Im Zweifel sollten aber alle Organisationen und beteiligten Personen an den Datenschutz denken, um Konsequenzen im Nachgang zu vermeiden.

Was droht bei Verstößen?

Der Bußgeldrahmen der DSGVO reicht bis zu einer Maximalsumme von 20 Millionen Euro bis hin zu vier Prozent des jährlichen globalen Umsatzes eines Unternehmens. Für Konzerne wie Google oder Facebook könnte dies also schnell eine Buße in einem hohen dreistelligen Millionenbetrag bedeuten. Jedoch spricht man hier von Höchstsätzen, die in der Realität nur selten eine Anwendung finden wird. Experten gehen derzeit von einer durchschnittlichen Strafsumme von 70.000 Euro für mittelständische Unternehmen in Deutschland aus. Noch gibt es hier aber keine Erfahrungswerte, da von der Politik entschieden wurde, Unternehmen in den ersten Monaten eine Schonzeit zu gewähren, in denen keine Strafen ausgesprochen werden.


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Kategorie: Allgemein | von: Team_Residence