Vermieter erstellt keine Nebenkostenabrechnung: Was tun?

Viele Mieter kennen das Problem. Sie wohnen ein Jahr in der Wohnung und erwarten die Abrechnung ihrer Nebenkosten. Doch vom Vermieter kommt keine Meldung und die Endabrechnung über die Betriebskosten bleibt aus. Laut Gesetzgeber ist der Vermieter zur Jahresschlussrechnung verpflichtet, doch was können Mieter bei Nichteinhaltung der Pflicht tun?

Was im Mietvertrag steht, hat Bestand

Vermieter erstellt keine NebenkostenabrechnungEin Blick in den Mietvertrag gibt Auskunft darüber, ob sich der Vermieter zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet hat. In einigen – allerdings sehr seltenen – Fällen verzichten Vermieter auf die jährliche Abrechnung und machen einen entsprechenden Vermerk im Mietvertrag.

Steht darin die Vereinbarung über eine pauschale Zahlung des Mieters und wurde bei Vertragsabschluss von beiden Parteien unterzeichnet und damit akzeptiert, hat der Mieter keinen Anspruch auf die Erstellung einer Abrechnung.

Anderenfalls muss der Vermieter die Nebenkosten nach 12 Monaten abrechnen und dem Mieter eine eventuelle Rückerstattung zukommen lassen oder, bei Bedarf und Mehrverbrauch, eine Nachforderung erstellen.

Viele Vermieter verzichten trotz vertraglicher Vereinbarung auf die Nebenkostenabrechnung. Von dieser Praktik wird vor allem Gebrauch gemacht, wenn der Mieter mehr bezahlt als verbraucht hat. Doch darüber hüllen sich Vermieter in Schweigen und wenn sich der Mieter nicht selbstständig meldet, wird das Ausbleiben der Abrechnung still geduldet. Davon geht der Vermieter aus, doch die Rechtslage sieht es anders.

Jeder Mieter hat die Berechtigung, seine Nebenkostenabrechnung mit Fristsetzung einzufordern und von dieser Forderung auch für den gesamten Mietzeitraum rückwirkend Gebrauch zu machen. Für den Mieter ergibt sich daraus der Vorteil, dass der Vermieter keine Nachforderung stellen kann. Zu viel gezahlte Betriebskosten hingegen müssen zu Gunsten des Mieters erstattet und zu einem zeitnahen Termin überwiesen werden. Bei den monatlichen Betriebskosten handelt es sich um eine Vorauszahlung und nicht um eine feste Zahlung, die für den eigentlichen Verbrauch entrichtet wird.

Was tun, wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung verweigert?

In diesem Fall hat der Mieter bei bestehendem Mietverhältnis das Recht, Vorauszahlungen auf die Betriebskosten einzubehalten und vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Das Recht gilt so lange, bis der Vermieter die Abrechnung schickt. Trifft diese ein, muss der Mieter die Zahlung wieder aufnehmen. Das Zurückbehaltungsrecht gibt Sicherheit bei einem möglichen Streitfall vor Gericht. Der Mieter sollte nicht nur, sondern er muss die Vorauszahlungen einbehalten und damit seine Absicht verdeutlichen.

Weigert sich der Vermieter weiterhin, kann sich ein Mieter Rat beim Anwalt für Mietrecht oder beim Mieterschutzbund suchen. Mit externer Unterstützung sitzen Vermieter nicht mehr am längeren Hebel und der Mieter hat eine gute Chance, die von ihm gewünschte Abrechnung zu erhalten. Weigert sich Vermieter vehement und geht auf keinen der Vorschläge zur Güte ein, bleibt dem Mieter letztendlich nur die Klage vor Gericht. Die Aussichten auf einen erfolgreichen Prozess sind groß, vor allem, wenn die Betriebskostenabrechnung Bestandteil des Mietvertrags ist.


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Kategorie: Allgemein | von: Team_Residence
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